Neue gesetzliche Regeln für E-Bikes in der Schweiz

Neu gilt: Auch tagsüber Licht an!

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 17. Dezember 2021 entschieden: Was für Autos seit 2014 in der Schweiz ein Muss ist, wird jetzt auch ab dem 1. April 2022 für E-Bikes obligatorisch: Tagsüber mit Licht fahren. Diese Pflicht gilt für alle E-Bikes, unabhängig vom Einsatzgebiet. Ob E-Mountainbike, E-Citybike oder E-Tourenbike - das Licht muss tagsüber eingeschaltet bleiben. Ein weisses Vorder- und ein rotes Rücklicht. Dies soll die Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und somit Unfälle minimieren.

Die Lösung: MonkeyLink! 

Mit MonkeyLink Schnittstellen lassen sich Scheinwerfer ganz einfach mit magnetischer Zuführung an- und abklicken. Ein weiterer Pluspunkt von MonkeyLink ist, dass die Beleuchtung direkt über den Akku des E-Bikes gespiesen wird. Die Schnittstelle ist aber nicht nur für Scheinwerfer gemacht, es können auch Schutzbleche oder weiteres Zubehör einfach und schnell gewechselt werden. 

 

Bei fast allen 2022 Modellen ist der bereits ab Werk montiert und somit MonkeyLink ready! 

Das ist aber noch nicht alles!

Das Bundesamt für Strassen hat ebenfalls entschieden, dass ab dem 1. April 2024 künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein müssen. Dies damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden können, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

 

Die neuen Regeln treten nicht gleichzeitig in Kraft. Am 1. April 2022 jene zum Fahren mit Licht, am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. E-Bikes die bereits in Verkehr stehen müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Striktere Bussen bei Tempoüberschreitung

E-Biker, die sich mit schnellen E-Bikes nicht an das Tempolimit halten, können ab sofort strikter gebüsst werden. Eine Busse gibt es aber nicht nur für das zu schnelle Fahren, sondern auch für E-Bike-Besitzerinnen und -Besitzer, die ohne Tacho unterwegs sind. Hier droht eine Ordnungsbusse in Höhe von 20 Franken.

 

Wir begrüssen die neuen Regeln und erhoffen uns somit eine erhöhte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

von Dario La Cava
28. März 2022