
Garantie & Versicherung
Ein rundum sicheres Gefühl, auf das Sie sich verlassen können
Ein dichtes Netz von autorisierten FLYER Fachhändler sichert Ihnen kompetente Betreuung sowohl bei routinemässigen Inspektionen als auch im Notfall. Unser Anspruch heisst höchste Qualität. Dieses Qualitätsversprechen verbürgen wir mit einer erweiterten Garantieleistung sowie einer Rundum-Schutz Versicherung für Ihr FLYER E-Bike, welche über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Gönnen Sie Ihrem liebsten E-Bike den verdienten Schutz und verlängern Sie die Freude an Ihrem E-Bike!
1. FLYER Plus Garantie (kostenlos)
Registrieren Sie Ihr FLYER E-Bike 1 innerhalb von 12 Wochen nach dem Kauf 2 kostenlos und mit wenigen Klicks auf unserem Garantie-Portal und verlängern Sie die Garantie wie folgt:
- 5 Jahre auf Rahmenbruch
- 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
- 2 Jahre auf Akku 3

1 Bedingung für die FLYER Plus ist die Endmontage durch einen FLYER Fachhändler oder, im Falle des Online-Kaufs, die für die kundenseitige Feinjustierung vorbereitete Montage durch einen qualifizierten FLYER Partner.
2 Gültig ab Datum des Kaufbelegs für alle Neufahrzeuge von FLYER E-Bikes ab Modelljahr 2021 (keine Occasion E-Bikes). Voraussetzung ist, dass Sie Ihr E-Bike innerhalb von 12 Wochen nach Kauf online bei uns registrieren.
3 Restkapazität von mindestens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung.
2. FLYER Versicherung
Das FLYER Sorglos-Paket, die Gewissheit genau das Richtige zu tun und ein zuverlässiger Schutz für alle Fälle. Schützen Sie Ihr neues E-Bike inkl. Zubehör bei Schäden durch einen Unfall, Diebstahl oder Verschleiss.
Beim Kauf 4 eines neuen FLYER E-Bikes kann der für die Schweiz einzigartige Schutz erworben werden. Zwei attraktive Versicherungslösungen stehen zur Auswahl. Schliessen Sie eine FLYER Premium Protect oder FLYER Protect Versicherung ab:
Preise & weitere Informationen zur Versicherung
4 innerhalb 31 Tage nach Kaufabschluss

Ab dem Kauf ist Ihr E-Bike automatisch mit den folgenden Deckungen durch den FLYER Fachhändler geschützt:
- 2 Jahre auf Rahmenbruch
- 2 Jahre auf Komponenten und Elektronik
- 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60% nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung)
- Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Kaufnachweises vom Kunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten FLYER Fachhändler geltend zu machen.
- Vor einer Garantieleistung überprüfen wir mit Hilfe eines unserer anerkannten FLYER Fachhändler das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 20 Arbeitstage.
- Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Unsere Garantie entfällt, wenn die von uns ausweislich in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Wartung unsachgemäss erfolgt ist, wobei wir bei einer Wartung durch einen autorisierten FLYER Fachhändler grundsätzlich von einer ordnungsgemässen Wartung ausgehen. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
4.1 Kein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht bei bloss geringfügigen Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer FLYER E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen), für Verschleissteile sowie für Akkus, soweit nicht oben anderes dargestellt.
4.2 Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch unseres FLYER E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
4.3 Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten FLYER Fachhändler durchgeführt wurden.
4.4 Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
4.5 Arbeitsleistungen des FLYER Fachhändlers stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Weg- und Transportkosten, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten, Kosten, die auch bei einer üblichen Wartung entstehen sowie sonstige, auf Ersatz ausserhalb des E-Bikes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet. - Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche FLYER E-Bike.
- Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem FLYER E-Bike. Wenn Sie Fragen zu unseren Garantieleistungen haben, stehen Ihnen unsere autorisierten FLYER Fachhändler zur Verfügung.
Huttwil, 01/2023