
Gewichtsfreigabe & Zuladung
Komfortabel unterwegs mit E-Bike und Kindern
Sei es die morgendliche Fahrt zum Kindergarten oder der schnelle Einkauf am Nachmittag: Meist bleibt wenig Zeit, daraus einen entspannten Spaziergang mit Laufrad oder Puppenwagen zu machen. Und das Auto sollte sowieso besser stehenbleiben. Aus diesem Grund sind viele unserer E-Bikes für Kindersitze und Fahrradanhänger freigegeben.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Modelle von FLYER Sie für den Transport von Kindern nutzen können.
Kindersitze & Gepäckträger
Ein Kindersitz benötigt wenig Platz, ist leicht und Sie kommen damit auch auf engen Strassen und Wegen durch. Bei FLYER ist das Familienrad «Gotour » und das «Gotour3» für Kindersitze freigegeben. Der Gepäckträger darf dabei bis zu maximale 27kg belastet werden.
Wichtiger Hinweis:
Die maximal zugelassene Gepäckträgerlast reduziert sich bei der Nutzung des E-Bikes mit einem Anhänger um 8kg.

Kinderanhänger
Kindersitze bieten viel Komfort und Sicherheit. Durch die wind- und regendichten Verdecke können Sie mit Ihren Kindern bei jeden Wetter Fahrtwind schnuppern. Zudem bieten Kinderanhänger je nach Modell viel zusätzlichen Stauraum für den Einkauf oder für Ausflüge.
Folgende E-Bikes können bis zum angegebenen Maximalgewicht* (Anhängergewicht + Zuladung) mit einem Anhänger genutzt werden:

bis 40 kg | bis 60 kg | nicht zugelassen |
Goroc X | Gotour32 | Uproc X Upstreet2 |
Maximal freigegebenes Systemgewicht
(E-Bike, Fahrer, Anhänger* + Zuladung)
Damit Sie stets sicher unterwegs sind und Ihnen Ihr FLYER E-Bikes noch lange Freude bereitet, muss das maximal zulässige Systemgewicht beachtet werden. Dieses besteht aus E-Bike, Fahrer, Anhänger* und sämtlicher Zuladung.

130 kg | 140 kg* | 150 kg (149 kg High-Speed Modelle) | 180 kg | 250 kg |
Upstreet2 | Uproc X Uproc3 Uproc2 | Goroc X Goroc3 Goroc2 Gotour Gotour6 Upstreet5 Upstreet1 | Gotour3 Upstreet3 | Tandem |

* Wichtige Hinweise:
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres FLYER E-Bikes (flyer-bikes.com/manuals)
- Bei Nutzung eines Fahrradanhängers reduziert sich die maximale Belastbarkeit des Gepäckträgers oder des Maximalen Systemgewichts um die maximale Hinterbau-Stützlast von 8 kg.
- Fahrradanhänger sind nur erlaubt für E-Bikes mit hydraulischen Bremsen und Alu-Hinterbau.
- Erkundigen Sie sich nach der Gesetzgebung im Land wo Sie Ihr E-Bike und Zubehör nutzen.
- Die Klemmung eines Fahrradanhängers an Rahmenrohren oder Komponenten (Sattelstütze, Gepäckträger, etc.) ist nicht erlaubt.
- Kindern unter 16 Jahren ist es gesetzlich nicht erlaubt, mit einem Anhängergespann zu fahren.
1 Eingeschränkt empfohlene Anwendung
2 Kompatibel mit der «FLYER Kinderanhängerkupplung 166844»