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Gewichtsfreigabe & Zuladung

Komfortabel unterwegs mit E-Bike und Kindern

Sei es die morgendliche Fahrt zum Kindergarten oder der schnelle Einkauf am Nachmittag: Meist bleibt wenig Zeit, daraus einen entspannten Spaziergang mit Laufrad oder Puppenwagen zu machen. Und das Auto sollte sowieso besser stehenbleiben. Aus diesem Grund sind viele unserer E-Bikes für Kindersitze und Fahrradanhänger freigegeben.
 

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Modelle von FLYER Sie für den Transport von Kindern nutzen können und welches E-Bike für welches Maximalgewicht freigegeben ist.

Kindersitze & Gepäckträger

Ein Kindersitz benötigt wenig Platz, ist leicht und Sie kommen damit auch auf engen Strassen und Wegen durch. Bei FLYER ist das «Upstreet», «Gotour» und das Familienrad «Gotour3» für Kindersitze freigegeben. Der Gepäckträger darf dabei bis zu maximale 27 kg belastet werden.

Wichtiger Hinweis:
Die maximal zugelassene Gepäckträgerlast reduziert sich bei der Nutzung des E-Bikes mit einem Anhänger um 8 kg.

Maximal zugelassene Gepäcksträgerlast

Bis 15 kg Bis 25 kg Bis 27 kg

Goroc TR:X
Upstreet SL

Goroc X
Goroc3
Goroc2
Tandem
Upstreet6
Upstreet5
Upstreet3
Upstreet2
Upstreet1
Gotour EL


Goroc TR
Upstreet TR:CF
Upstreet
Gotour
Gotour6
Gotour3

Kinderanhänger

Kinderanhänger bieten viel Komfort und Sicherheit. Durch die wind- und regendichten Verdecke können Sie mit Ihren Kindern bei jeden Wetter Fahrtwind schnuppern. Zudem bieten Kinderanhänger je nach Modell viel zusätzlichen Stauraum für den Einkauf oder für Ausflüge.
 

Folgende E-Bikes ab Modelljahr 2022 können bis zum angegebenen Maximalgewicht* (Anhängergewicht + Zuladung) mit einem Anhänger genutzt werden:

 

bis 40 kg bis 60 kg nicht zugelassen

Goroc TR
Goroc3
Goroc2
Gotour EL
Gotour
Gotour6
Upstreet
Upstreet5***
Upstreet1
Uproc3**
Uproc2**

Gotour3***
Tandem***
Upstreet3***

Goroc X
Goroc TR:X
Upstreet TR:CF
Upstreet2
Upstreet SL
Uproc X
Uproc EVO:X
Uproc SL:X
Maximal freigegebenes Systemgewicht

(E-Bike, Fahrer, Anhänger* + Zuladung)

Damit Sie stets sicher unterwegs sind und Ihnen Ihr FLYER E-Bikes noch lange Freude bereitet, muss das maximal zulässige Systemgewicht beachtet werden. Dieses besteht aus E-Bike, Fahrer, Anhänger* und sämtlicher Zuladung.

 

130 kg 140 kg* 150 kg
(149 kg High-Speed Modelle)
180 kg 250 kg

Uproc SL:X
Upstreet2
Upstreet SL

Uproc X
Uproc EVO:X
Uproc3
Uproc2
Goroc TR
Goroc X
Goroc TR:X
Goroc3
Goroc2
Gotour EL
Gotour
Gotour6
Upstreet TR:CF
Upstreet
Upstreet5
Upstreet1
Gotour3
Upstreet3
Tandem
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* Wichtige Hinweise:

  • Beachten Sie die Betriebsanleitung Ihres FLYER E-Bikes
  • Bei Nutzung eines Fahrradanhängers reduziert sich die maximale Belastbarkeit des Gepäckträgers oder des Maximalen Systemgewichts um die maximale Hinterbau-Stützlast von 8 kg. 
  • Fahrradanhänger sind nur erlaubt für E-Bikes mit hydraulischen Bremsen und Alu-Hinterbau.
  • Erkundigen Sie sich nach der Gesetzgebung im Land wo Sie Ihr E-Bike und Zubehör nutzen.
  • Die Klemmung eines Fahrradanhängers an Rahmenrohren oder Komponenten (Sattelstütze, Gepäckträger, etc.) ist nicht erlaubt.
  • Kindern unter 16 Jahren ist es gesetzlich nicht erlaubt, mit einem Anhängergespann zu fahren.
     

** Eingeschränkt empfohlene Anwendung

*** Kompatibel mit der «FLYER Kinderanhängerkupplung 166844»

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