Garantie
Ein rundum sicheres Gefühl
Ein dichtes Netz von FLYER Fachhändlern sichert die kompetente Betreuung bei Wartung und Reparatur. Der Fachhändler ist auch im Garantiefall Ihr Ansprechpartner.
Vorgehen im Garantiefall
Der Fachhändler, bei welchem Sie Ihr E-Bike kaufen, ist Ihr Vertragspartner und daher Ihr Ansprechpartner bei Gewährleistungsfällen. Bringen Sie Ihr E-Bike bei einem Problem daher zuerst in jeden Fall zu Ihrem Fachhändler, bei dem Sie das E-Bike gekauft haben.
Eine Übersicht aller FLYER Fachhändler finden Sie hier:
5 JAHRE GARANTIE***
***Für FLYER E-Bikes mit Panasonic GX Motor ab Modelljahr 2021 sowie für Komponenten des FIT E-Bike System (Displays 1.0/2.0, Remotes 1.0/2.0 und Ladegeräte 1.0/2.0). Betrifft die Modelle Upstreet, Upstreet3/5, Gotour 3/4/5 Goroc2, G1 Goroc X, Uproc2/4/7, G1 Uproc X. Die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung sowie zusätzlich 3 Jahre freiwillige Garantie gelten für E-Bikes, die ab dem 01.03.2025 von einem offiziellen FLYER Fachhändler verkauft wurden. Rückwirkende Erstattungen für Fälle, die vor dem 01.03.2025 eingetreten sind, sind ausgeschlossen.
Aktuelle Garantiebedingungen
Ab Verkaufsdatum 01. März 2025
Gebrauchträder sind von der FLYER Garantie ausgenommen.
Bitte bewahren Sie vorsorglich zum Nachweis Ihrer Garantieansprüche Ihren Kaufbeleg auf.
FAQ
Wo kann ich Gewährleistungs- und Garantieansprüche geltend machen?
Ihr Ansprechpartner ist der FLYER Fachhändler, bei dem Sie das E-Bike gekauft haben.
Kann ich einen Garantieanspruch auch direkt bei FLYER geltend machen?
Nein, eine direkte Garantieabwicklung über FLYER ist nicht möglich. Ihr FLYER Fachhändler kann das betroffene Fahrzeug direkt vor Ort begutachten und fachkundige Aussagen zum jeweiligen Sachverhalt treffen. Auch kann Ihr FLYER Fachhändler ggf. direkt selbstständig eine passende Lösung anbieten oder er nimmt mit uns Kontakt auf und übermittelt alle benötigten Unterlagen.
Können Garantieansprüche abgewiesen werden?
Ja, Garantieansprüche können gemäss unseren allgemeinen Garantiebestimmungen, Punkt 4, abgelehnt werden.
Was passiert, wenn mein verkaufender FLYER Fachhändler sein Geschäft schliesst?
Leider erlischt die Gewährleistung, wenn der FLYER Fachhändler sein Geschäft schliesst. Sie können Ihre Ansprüche über einen anderen FLYER Fachhändler abwickeln lassen, dieser ist jedoch nicht gewährleistungspflichtig und kann Ihnen Reparaturkosten in Rechnung stellen.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Occasions-E-Bike von einer Privatperson kaufe?
Privatpersonen haben keinerlei gesetzliche Gewährleistungs-Pflichten. Sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie gegenüber der verkaufenden Privatperson. Prüfen Sie das Occasions-E-Bike in diesem Fall ganz genau, bevor Sie es erwerben